- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
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Landschaftsschutzgebiet "FFH-Gebiet Gehn"
Kennzeichen: LSG OS 060 (NDS.) / LSG OS 061 (LANDKREIS)
Das Gebiet besteht aus mehreren Teilflächen des großflächig bewaldeten Landschaftsbereichs „Gehn“, dem nordwestlichsten Bereich der deutschen Mittelgebirge an der Schwelle zum norddeutschen Tiefland.
Das Gebiet ist geprägt von mehreren im Schutzgebiet entspringenden naturnahen, zuweilen sommertrockenen bzw. zeitweilig abflusslosen, unter 1 m breiten Waldbächen, die stellenweise von seitlichen, anmoorigen Quellnischen, zuweilen ausgeprägten Mäandern und vereinzelt von flutender Wasservegetation charakterisiert sind.
Zu den naturnahen, naturschutzfachlich wertvollen Wäldern gehören Erlen-Eschen-Auwälder, abgetrocknete Moorwaldrelikte in anmoorigen, ehemals feuchtnassen Senken und verschiedene Buchen- und Eichenwaldgesellschaften. Sie wachsen z. T. auf historisch alten Wuchsstandorten.
Hinzu kommen im Umfeld ehemaliger Steinbrüche und Gesteinsabraumhalden alte, bodensaure Eichen-Birkensekundärwälder, z. T. noch mit Pionierwaldcharakter und einem hohen Anteil an Kiefernbeimischungen. Die kieferndominierten Waldbestände enthalten oftmals abgestorbenes Holz und Altbäume als Relikte früherer Hute- und Mittelwaldwirtschaft und sind von hoher Bedeutung für den Artenschutz. Im gesamten Schutzgebiet und angrenzend herrschen alte und jüngere Fichtenbestände vor.
Als Relikte der historischen Nutzungsformen wie Waldweide, Brennholzgewinnung und Plaggenwirtschaft finden sich auf speziellen Standorten kleinflächig Zwergstrauchheiden, Wacholder sowie Borstgrasrasen.
Im nördlichen Bereich liegen kleinflächige Kalktuffablagerungen und Versinterungen in Quellbereichen des Stapelbaches oder kleinflächige Kalksümpfe, die für das Schutzgebiet besonders hervorzuheben sind.
Weitere Bestandteile des Gebietes sind u. a. naturnah ausgeprägte, durch Tonabbau entstandene Stillgewässer, unterschiedlich intensiv genutzte Grünländer verschiedener Feuchtestufen, Ackerflächen sowie durch Altholz ausgezeichnete Eichenreihen, Hecken, aber auch Alt-Eicheninseln.
Zum Spektrum der Tierartengruppen zählen insbesondere höhlenbrütende Vogelarten, Fledermäuse, Lurche, Kriechtiere, Libellen und holzbewohnende Käferarten.
Das Landschaftsschutzgebiet dient dem Schutz des FFH-Gebietes 319 "Gehn".
Zuständig ist der Landkreis Osnabrück als untere Naturschutzbehörde.
Schutzgebietsverordnung
Hier steht Ihnen der Verordnungstext zum Download zur Verfügung.
Zum Drucken steht Ihnen auch die PDF-Version der Karten zur Verfügung.
Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amts- bzw. Ministerialblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
Alle Schutzgebiete Niedersachsens
Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover