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Landschaftsschutzgebiet "FFH-Gebiet Mausohr-Jagdgebiet Belm"

Kennzeichen: LSG OS 059 (NDS.) / LSG OS 057 (LANDKREIS)


Das Gebiet besteht aus den vier Teilgebieten Halter Berg, Halterdaren/Dingelrott, Wulfter Berg und Schledehauser Berg. Seine Fläche ist zu 95 % bewaldet, wobei mit 62 % Gesamtflächenanteil die Laubwälder überwiegen. Die Nadelwälder bestehen vorwiegend aus Fichten, selten aus Kiefern und Lärchen.

Die hohe standörtliche Vielfalt spiegelt sich auch in der Vegetation des Gebietes wider. Es überwiegen mesophile Buchen- und Kalkbuchenwälder, bodensaure Buchenwälder kommen ausschließlich in einem Teilgebiet vor. Diese beiden Waldtypen nehmen ca. 90 % der Laubwaldfläche ein. Nur geringe Flächenanteile entfallen auf Eichenmischwälder mit starken Rotbuchenbeimischungen sowie auf Relikte ehemaliger Nieder-/ Mittelwaldnutzung.

Unter den Säugetieren sind die Fledermäuse und insbesondere das Große Mausohr hervorzuheben, für welches das LSG eine hohe Bedeutung als Jagdgebiet und weitere Lebensraumfunktionen hat, insbesondere für die nahe gelegene Mausohrkolonie in einer Kirche in Belm. Das Vorkommen weiterer lebensraumtypischer und enger an den Wald gebundener Fledermausarten (Großer und Kleiner Abendsegler, Braunes Langohr, Bechstein- und Fransenfledermaus) ist wahrscheinlich.

In einem Stollen am Halter Berg liegt zudem ein Fledermaus-Winterquartier, in dem neben dem Großes Mausohr mindestens vier weitere Fledermausarten regelmäßig Winterschlaf halten.

Daneben bieten die Wälder des Gebietes Lebensraum für zahlreiche andere waldbewohnende Tierarten, wie z. B. für alt- und totholzbewohnende Käfer sowie weitere Säugetierarten. Aufgrund der Habitatstrukturen und der räumlichen Nähe zu anderen bedeutenden Waldgebieten werden die Wälder des LSG darüber hinaus als Trittsteine im Wanderkorridor des potenziellen Wiederbesiedlungsraumes der Wildkatze angesehen.

Die inselartig bewaldeten Kuppen und Hügelketten des LSG, die das landwirtschaftlich genutzte Umfeld gliedern, charakterisieren das Landschaftsbild des Osnabrücker Hügellandes.

Das Landschaftsschutzgebiet dient dem Schutz des FFH-Gebietes Nr. 448 "Mausohr-Jagdgebiet Belm".

Zuständig sind der Landkreis Osnabrück sowie die Stadt Osnabrück als untere Naturschutzbehörde.

Übersichtskarte des Schutzgebietes   Bildrechte: NLWKN

Schutzgebietsverordnung

Hier steht Ihnen der Verordnungstext zum Download zur Verfügung.

Verordnungskarte des Gebietes   Bildrechte: LK Osnabrück
Zum Drucken und zur Detailansicht steht Ihnen auch die PDF-Datei der Verordnungskarten zum Download zur Verfügung.


Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amts- bzw. Ministerialblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.


GIS-Daten zu den Schutzgebieten gibt es hier.

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