- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
Landschaftsschutzgebiet "FFH-Gebiet Teutoburger Wald, Kleiner Berg"
Kennzeichen: LSG OS 057 (NDS.) / LSG OS 051 (LANDKREIS)
Das Gebiet repräsentiert typische Ausschnitte der durch die bewaldeten Höhenzüge des Teutoburger Waldes und des Kleinen Berges geprägten Mittelgebirgslandschaft des westniedersächsischen Berglandes im Übergang zur Münsterländischen Tieflandbucht. In den großflächig vernetzten Waldgebieten dominieren Buchenwälder mit örtlichen Blütenteppichen aus Lerchensporn, Bärlauch, Waldmeister, Bingelkraut, weißem und gelben Buschwindröschen und anderen waldtypischen Arten. Die Buchenwälder des Schutzgebietes bilden zusammen mit den auf nordrhein-westfälischer Seite angrenzenden Wäldern die nordwestlichsten Ausläufer der biogeografisch kontinentalen Region.
Eingestreut in die Buchenwälder sind Laubmischwälder aus heimischen und nicht heimischen Arten, wie z. B. Robinienaufforstungen. Nadelholzbestände setzen sich überwiegend aus Fichten, Douglasien und Lärchen zusammen. Das Vorkommen von Kiefernbeständen spielt im Schutzgebiet eine untergeordnete Rolle.
Die Wälder des Schutzgebietes sind zugleich ein bedeutsamer Lebensraum für Fledermäuse und andere waldcharakteristische Tierarten.
Bäche mit begleitenden Erlen- Eschen-Auwäldern, die flächig oder örtlich galeriewaldartig ausgeprägt sind, entspringen im Schutzgebiet und prägen die Geländegestalt. Die Quellbäche mit kleinflächigen und großflächigen Versinterungen sind ein besonderes Merkmal im östlichen Bereich des Schutzgebietes.
Insgesamt beherbergen die Bachläufe für den Lebensraum charakteristische Tierarten, wie Bachneunauge, Groppe oder Bachforelle.
Das LSG dient dem Schutz des FFH-Gebietes 69 "Toutoburger Wald, Kleiner Berg".
Zuständig ist der Landkreis Osnabrück als untere Naturschutzbehörde.
Zum Drucken steht Ihnen auch die PDF-Versionen der Karten zur Verfügung.
Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
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Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover