- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
Landschaftsschutzgebiet "Fledermaus-Lebensraum in der Alpeniederung"
Kennzeichen: LSG NI 070
Den Kernbereich des Gebietes bilden mehrere strukturreiche Waldbestände und Feldgehölze unterschiedlichen Alters, die vorwiegend aus Laubbäumen zusammengesetzt sind. Ein Netz aus dichten, breiten Strauchhecken mit vielen alten Eichen verbindet die umliegenden landwirtschaftlichen Nutzflächen mit den Wäldern und zahlreichen mit Kräutern bewachsenen Waldsäumen. Das Gebiet wird von der Alpe und der Alten Alpe durchzogen, die von Süden her kommend zur Aller fließen.
Die Wälder und Hecken weisen eine hohe Zahl älterer, zum Teil mächtiger Bäume, vornehmlich Eichen, mit vielen Höhlen auf. Mehrere geschützte Fledermausarten nutzen diese Höhlen als Sommer-, Paarungs- oder Winterquartiere, wobei die Quartiere im Sommer häufig gewechselt werden müssen, um Parasitenbefall gering zu halten. Auch mehrere Wochenstubenkolonien bestehen im Gebiet. Insekten als Nahrung für sich und ihre Jungtiere erbeuten die Fledermäuse im Flug, indem sie sich an Hecken und Waldrändern orientieren. Die Alpe und die Alte Alpe sind Lebensraum des Steinbeißers und dienen dem Fischotter als Lebensraum und Verbindungsgewässer im Einzugsgebiet der Aller.
Das LSG hat mit seiner Vielfalt an Waldbeständen, Grünländern, landschaftsbildprägenden Hecken und Baumreihen und Einzelbäumen, Äckern und Fließgewässern einen hohen Wert für die ruhige, naturbezogene Erholung des Menschen. Die Wege werden von Spaziergängern und Radfahrern genutzt, die Gewässer werden beangelt und die Alpe auch mit Kanus befahren.
Das Gebiet dient dem Schutz des FFH-Gebietes 444 „Fledermauslebensraum bei Rodewald“.
Zuständig ist der Landkreis Nienburg als untere Naturschutzbehörde.
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Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
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Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover