- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
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Landschaftsschutzgebiet "Fledermauswälder nördlich Nienburg"
Kennzeichen: LSG NI 069
Das LSG liegt nördlich vonNienburg und besteht aus den zwei Teilgebieten Hämelheide und Hasseler Bruch. Geschützt sind zwei Waldgebiete, die der Fledermausart Großes Mausohr als Jagdlebensraum dienen.
Beim Teilgebiet Hämelheide handelt es sich um einen vorwiegend mit Kiefern, welche zum Teil bis zu 130 Jahre alt sind, bewachsenen Waldgebiet. Auf den einzelnen Waldflächen befinden sich lichte und geschlossene Bestände mit gemischten Altersstadien von Kiefer, Fichte und Lärche sowie einzelne eingemischte Eichen.
Das Teilgebiet Hasseler Bruch besteht aus kleinparzelligen Waldflächen, die größtenteils zur privaten Brennholzwerbung genutzt werden. Die Bestände zeichnen sich durch einen hohen Strukturreichtum, unterschiedlichen Altersbeständen und Baumarten aus .Hauptbaumart ist die Kiefer, weitere Nebenbaumarten sind u. a. Eiche, Buche, Birke, Fichte und Douglasie.
Durch die Lage (Nähe zu Wochenstubenquartieren in Bücken und Eystrup) und die Heterogenität der Waldfläche beider Teilgebiete findet das Große Mausohr auf Freiflächen zwischen der aufkommenden Naturverjüngung und auf Waldschneisen gute Jagdbedingungen.
Das Gebiet dient dem Schutz des FFH-Gebietes 422 „Mausohr-Habitate nördlich Nienburg“.
Zuständig ist der Landkreis Nienburg als untere Naturschutzbehörde.
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Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
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Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover