- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
Landschaftsschutzgebiet "Fledermauswälder südlich und östlich Dörverden"
Kennzeichen: LSG VER 060
Die überwiegend mit Nadelgehölzen bewachsenen Waldflächen liegen südlich und östlich der Ortslage Dörverden und haben eine Größe von insgesamt rund 70 ha. Im südlichen Teilgebiet befindet sich das Rixmoor, eine mit alten Eichen umstandene seggenreiche Nasswiese. Sie ist umgeben von unterschiedlich hohen Dünen.
Die zwei Teilgebiete dienen als Jagdlebensraum für verschiedene Fledermausarten, insbesondere für das Große Mausohr. Ziel ist es, die Waldgebiete als Jagdhabitat für die Fledermäuse zu erhalten und zu entwickeln. Gleichzeitig soll das durch die Dünen bewegte Relief und das dadurch geprägte Landschaftsbild erhalten werden.
Das LSG dient dem Schutz des FFH-Gebietes Nr. 422 "Mausohr-Habitate nördlich Nienburg".
Zuständig ist der Landkreis Verden als untere Naturschutzbehörde.
Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
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Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover