- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
Landschaftsschutzgebiet "Garlstorfer und Toppenstedter Wald"
Kennzeichen: LSG WL 026
Das Gebiet besteht aus zwei räumlich nicht miteinander verbundenen Teilgebieten, dem Toppenstedter Wald nördlich der Hanstedter Landstraße und dem im Süden liegenden und durch die BAB A7 nochmals unterteilten Garlstorfer Wald.
Das innerhalb eines größeren zusammenhängenden Waldgebiets liegende naturschutzfachliche Kleinod zeichnet sich aus durch das Vorkommen von sechs FFH-Lebensraumtypen der Wälder gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie. Dabei sind die hier überwiegenden Anteile naturnaher Laubholzbestände mit allenfalls geringen Fremdholzanteilen in ihrer Großflächigkeit, Vielfalt und mit ihren hohen Altholzanteilen in besonderem Maße schutzwürdig. Das Landschaftsschutzgebiet stellt eines der größten Vorkommen von Hainsimsen-Buchenwäldern in der Lüneburger Heide und im gesamten niedersächsischen Tiefland dar.
In den kleinen Bachtälchen einschließlich Quellbereichen beider Teilgebiete kommen nach europäischer Vorgabe prioritär zu schützende und von Erlen dominierte Auenwälder vor. Mit einem Schwerpunkt im Garlstorfer Wald gedeihen Eichen-Hainbuchenwälder in Bereichen mit entsprechend hoher Bodenfeuchte sowie Bestände des Lebensraumtyps „Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandböden mit Stieleiche“.
Die Baumart Eiche befördert eine hohe Insektenvielfalt und stellt ein Nahrungshabitat dar für Raupen zahlreicher Schmetterlingsarten. Einen weiteren Lebensraumtyp bilden die Stillgewässer mit Laichkraut- oder Froschbiss-Gesellschaften. Das sehr bewegte Relief bedingt eine relativ große standörtliche Vielfalt mit Vorkommen von 15 Arten der Roten Liste.
Das Landschaftsschutzgebiet dient dem Schutz des FFH-Gebietes 230 "Garlstorfer und Toppenstedter Wald".
Zuständig ist der Landkreis Harburg als untere Naturschutzbehörde.
Schutzgebietsverordnung
Hier steht Ihnen der Verordnungstext zum Download zur Verfügung.
Zum Drucken steht Ihnen auch die Verordnungskarte zum Download zur Verfügung.
Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amts- bzw. Ministerialblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
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Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover