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Landschaftsschutzgebiet "Gellener Polder und Fährbucht"

Kennzeichen: LSG BRA 035


Das Gebiet ist geprägt durch landwirtschaftlich genutzte Flächen, die auf einer Höhe von -0,2 m bis +0,8 m NHN liegen. Aufgrund der geringen Höhe und des örtlichen Bodenreliefs kommt es immer wieder in Teilbereichen zu Überstauungen kleinerer Teilbereiche sowie im Gesamtgebiet zu einem oberflächennahen Grundwasserstand, der zu feuchten bis nassen Bodenverhältnissen führt.

Ein Teil der Landschaft wird ferner durch die sogenannte „Fährbucht“ geprägt, welche ihre heutige Gestalt aufgrund eines ehemaligen Bodenabbaus erhalten hat und deren Teiche heute teilweise einer fischereilichen Nutzung unterliegen. Die Fährbucht sticht in dem ansonsten weitgehend offenen und von Vertikalstrukturen freien Gebiet heraus, da die dortigen Teiche von einem üppigen Gehölzaufwuchs verschiedener Größen umgeben sind und sich in weiten Teilbereichen zudem Röhrichte entwickelt haben.

Es handelt sich um ein bedeutendes Brutgebiet für Wiesenlimikolen (z. B. Brachvogel, Rotschenkel, Kiebitz) sowie um ein bedeutendes Rast- und Überwinterungsgebiet für Gastvögel, wie z. B. nordische Gänse und Schwäne. Darüber hinaus wird das LSG auch von Vogelarten aus der Umgebung des Schutzgebietes als Nahrungshabitat genutzt.

Das Landschaftsschutzgebiet dient dem Schutz des EU-Vogelschutzgebietes V11 "Hunteniederung".

Zuständig ist der Landkreis Wesermarsch als untere Naturschutzbehörde.

Übersichtskarte der Verordnung des Landschaftsschutzgebietes   Bildrechte: NLWKN

Schutzgebietsverordnung

Hier steht Ihnen der Verordnungstext zum Download zur Verfügung.

Verordnungskarte des Gebietes   Bildrechte: LK Wesermarsch
Zum Drucken und zur Detailansicht steht Ihnen auch die PDF-Datei der Verordnungskarte zum Download zur Verfügung.


Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amts- bzw. Ministerialblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.


GIS-Daten zu den Schutzgebieten gibt es hier.

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