- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
Landschaftsschutzgebiet "Gestorfer Lösshügel"
Kennzeichen: LSG H 074
Das Landschaftsschutzgebiet "Gestorfer Lösshügel" befindet sich im Naturraum "Kalenberger Lössbörde". Die besondere Bedeutung des Gebietes ergibt sich aus der Vielfalt der einzelnen Lebensräume in einer Landschaft, die insbesondere durch hügelige Formen geprägt ist. Besonders prägend für das Landschaftsbild sind markant ins Gelände ragende Hügel, die fast vollständig mit Wald bewachsen sind. Diesen Waldgebieten wird aufgrund ihres hohen Alters und ihrer Artenzusammensetzung von Seiten des Naturschutzes eine besonders hohe Bedeutung beigemessen. Es handelt sich um historische Waldstandorte, die mit artenreichen Buchen sowie Eichen-Hainbuchenmischwälder bewachsen sind. In großen Teilen entspricht ihre Zusammensetzung der potenziell natürlichen Vegetation.
Weiter wird das Gebiet charakterisiert durch vereinzelte Feldgehölze, Hecken, Baumreihen, Einzelbäume sowie Gras- und Krautsäume. Diese weisen einen hohen ökologischen Wert auf, da sie durch ihre Lage in der Agrarlandschaft als Rückzugs- und Trittsteinbiotop einer Vielzahl von Tierarten dienen. Kleingewässer in naturnaher Ausprägung befinden sich eingebettet in Gehölzbestände südwestlich des Limberges.
Das LSG dient dem Schutz des FFH-Gebietes Nr. 361 "Hallerburger Holz".
Zuständig ist die Region Hannover als untere Naturschutzbehörde.
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Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
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Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover