- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
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Landschaftsschutzgebiet "Glindbachniederung, Hesedorfer Wiesen und Keenmoorwiesen"
Kennzeichen: LSG ROW 133
Das Landschaftsschutzgebiet "Glindbachniederung, Hesedorfer Wiesen und Keenmoorwiesen" ist naturräumlich Teil der Wümmeniederung. Es besteht aus drei Teilgebieten, die sich an das Naturschutzgebiet "Glindbusch" anschließen.
Im Süden befindet sich die kleinparzellierte Glindbachniederung mit Grünlandflächen unterschiedlicher Feuchtegrade und Nutzungsintensität, eingestreuten Waldflächen, Feldgehölzen und Hecken. Die Keenmoorwiesen im Westen des Gebietes werden überwiegend intensiv genutzt. Das dritte Teilgebiet umfasst die Hesedorfer Wiesen, die östlich angrenzenden Ackerflächen entlang der Bahnlinie sowie einen Erlen- und Eschen-Sumpfwald und einen Kiefernforst.
Das gesamte Landschaftsschutzgebiet ist ca. 61 ha groß und hat eine landesweite Bedeutung für Brutvögel als Nahrungshabitat.
Das LSG dient dem Schutz des FFH-Gebietes Nr. 39 "Wiestetal, Glindbusch, Borchelsmoor".
Zuständig ist der Landkreis Rotenburg (Wümme) als untere Naturschutzbehörde.
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Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
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Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover