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Landschaftsschutzgebiet "Gräben und Altwässer der Elbmarsch"

Kennzeichen: LSG WL 028


Das Gebiet umfasst den Ilmenaukanal, die Alte Ilmenau, den Ilau-Schneegraben, die Neetze sowie zahlreiche Gräben in der Elbmarsch. Der Schutz von seltenen Arten und Lebensräumen ist ein Schwerpunkt bei der Sicherung des Gebietes.

Das verzweigte Gewässersystem bietet zahlreichen Fischarten Lebensraum. So wurde es insbesondere für den Schlammpeitzger, den Steinbeißer und den Bitterling in das europaweite Schutzgebietssystem Natura 2000 aufgenommen. Diese Fischarten besiedeln vor allem langsam fließende oder Stillgewässer mit einer relativ dicken Schlammschicht am Grund. Da dieser Lebensraum sauerstoffarm ist, wird er nur von wenigen Fischarten besiedelt. Bitterling, Steinbeißer und Schlammpeitzger haben sich jedoch an diese geringen Sauerstoffkonzentrationen angepasst.

Der natürliche Lebensraum dieser Fischarten ist durch Gewässerregulierung und -ausbau stark bedroht. Entwässerungssysteme, wie in der Elbmarsch, stellen daher einen wichtigen Ersatzlebensraum dar. Hieraus ergibt sich eine besondere Verantwortung des Landes Niedersachsens und des Landkreises Harburg für den Erhalt dieser Fischarten. Weiterhin kommen hier Fluss- und Meerneunauge vor, die sich mit ihrem aalähnlichen, langgestreckten Körper und flossenartigem Rücken- und Schwanzsaum weitgehend unverändert über geologisch lange Zeiträume erhalten haben. Zudem stellen die größeren Gewässer wie Ilau, Ilmenau und Neetze wichtige Wanderkorridore für gewässergebundene Arten dar, wie z. B. die Ilmenau für den Lachs.

Die an die Gewässer angrenzenden Auen und Grünländer unterstreichen die Schutzwürdigkeit des Gebietes, welches auch einen wichtigen Lebensraum für Fischotter, Biber, Kammmolch und Große Moosjungfer bietet.

Das Landschaftsschutzgebiet dient dem Schutz des FFH-Gebietes 212 "Gewässersystem der Luhe und unteren Neetze“.

Zuständig ist der Landkreis Harburg als untere Naturschutzbehörde.

Übersichtskarte des Landschaftsschutzgebietes   Bildrechte: NLWKN

Schutzgebietsverordnung

Hier steht Ihnen der Verordnungstext zum Download zur Verfügung.

Übersichtskarte zur Verordnung des Gebietes   Bildrechte: LK Harburg

Zum Drucken steht Ihnen auch die PDF-Version der Karten zur Verfügung.


Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amts- bzw. Ministerialblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.


GIS-Daten zu den Schutzgebieten gibt es hier.

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