- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
Landschaftsschutzgebiet "Großes Bruch östlich von Mattierzoll"
Kennzeichen: LSG WF 051
Das Schutzgebiet ist Teil eines ehemals unzugänglichen Niedermoores, dem Großen Bruch, auf der Grenze zwischen Niedersachsen und Sachsen-Anhalt. Das Große Bruch ist eine ca. 45 km lange und bis zu 5 km breite Senke in ostwestlicher Ausrichtung. Als Elbeurstromtal geht seine Entstehung auf die Saaleeiszeit zurück. Das Niedermoor wurde bereits ab dem 16. Jahrhundert intensiv entwässert und kultiviert. Ab den 1970er Jahren des 20. Jahrhunderts erfolgte eine großflächige Umwandlung in intensiv genutztes Grünland oder Ackerland.
Der Große Graben verbindet das Flussgebiet der Bode im Osten mit dem der Oker im Westen. Das Große Bruch wird daher auch regelmäßig durch die Hochwässer der Oker und der Bode beeinflusst.
Das Landschaftsbild im Großen Bruch auf dem Gebiet des Landkreises Wolfenbüttel wird durch das künstlich angelegte Grabensystem geprägt. Der Winnigstedter Tiefenbach quert als natürliches Fließgewässer von Norden kommend den Trift- und Feldgraben und mündet in den Großen Graben.
Die in ostwestlicher Ausrichtung verlaufenden Gräben werden regelmäßig von Wegen oder Grünlandstreifen begleitet. Sie sind unterschiedlich mit Röhrichten und Hochstaudenfluren bewachsen, diese bieten einen hervorragenden Lebensraum für eine Vielzahl an Tierarten. Die in nordsüdlicher Ausrichtung verlaufenden Verbindungsgräben werden regelmäßig von Baumhecken als Erosionsschutzstreifen begleitet. Zusammen haben die bewachsenen Gräben und die Baumhecken eine wichtige Funktion als biotopverbindendes Netz.
Das Gebiet hat eine große Bedeutung u. a. für Schlammpeitzger, Bitterling und Helm-Azurjungfer.
Im Osten schließt das LSG HE 027 "Großes Bruch" an.
Das Gebiet dient der Vervollständigung des Schutzes des FFH-Gebietes 386 „Grabensystem Großes Bruch“.
Zuständig ist der Landkreis Wolfenbüttel als untere Naturschutzbehörde..
Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
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Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover