- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
Landschaftsschutzgebiet "Großes Bruch"
Kennzeichen: LSG HE 027
Das Gebiet ist Teil eines ehemals unzugänglichen Niedermoors, dem Großen Bruch, auf der Grenze zwischen Niedersachsen und Sachsen-Anhalt. Das Große Bruch ist eine ca. 45 km lange und bis zu 5 km breite Senke in ostwestlicher Ausrichtung. Als Elbeurstromtal geht seine Entstehung auf die Saaleeiszeit zurück. Das Niedermoor wurde bereits im 16. Jahrhundert intensiv entwässert und kultiviert. Ab den 1970er Jahren erfolgte eine großflächige Umwandlung in intensiv genutztes Grünland oder Ackerland. Der Große Graben verbindet das Flussgebiet der Bode im Osten mit dem der Oker im Westen. Es wird daher regelmäßig durch die Hochwässer der Oker und der Bode beeinflusst.
Das Schutzgebiet ist durch ein System von zum Teil tief eingeschnittenen Gräben mit teilweise kleinflächigen, randlichen Hochstaudenfluren sowie einem begradigten Bachlauf (Großer Graben) mit Bedeutung als Lebensraum gefährdeter Fisch- und Libellenarten gekennzeichnet. Der Große Graben verläuft im Süden entlang der Landesgrenze. Parallel zum Großen Graben verlaufen im Norden der Triftgraben und der Feldgraben. Verbunden werden die drei großen Gräben durch kleine in nordsüdlicher Ausrichtung verlaufende Gräben.
Die Soltau und die Schöninger Aue durchqueren von Norden kommend das Gebiet und münden in den Großen Graben. Die großen Gräben werden regelmäßig von Wegen begleitet. Sie sind unterschiedlich mit Röhrichten und Hochstaudenfluren bewachsen. Entlang der Verbindungsgräben stehen Baumhecken als Erosionsschutzstreifen.
Dieses Grabensystem spielt eine wichtige Funktion als biotopverbindendes Netz und Lebensraum vieler Tier- und Pflanzenarten. Südöstlich des Ortsteils Jerxheim-Bahnhof befinden sich drei Klärteiche, von denen die beiden südlichen Teiche nicht mehr genutzt werden. Sie haben sich zu naturnahen Stillgewässern mit Verlandungstendenz entwickelt.
Im Westen schließt sich das LSG WF 051 „Großes Bruch östlich von Mattierzoll“ an.
Das Landesschutzgebiet dient dem Schutz des FFH-Gebietes Nr. 386 "Grabensystem Großes Bruch".
Zuständig ist der Landkreis Helmstedt als untere Naturschutzbehörde.
Schutzgebietsverordnung
Hier steht Ihnen der Verordnungstext des Landschaftsschutzgebietes zum Download zur Verfügung.
Zum Drucken stehen Ihnen auch die PDF-Version der Karte zum Download zur Verfügung.
Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
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Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover