- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
Landschaftsschutzgebiet "Gutswald Stovern"
Kennzeichen: LSG EL 034
Das 114 ha große Landschaftsschutzgebiet umfasst einen der größten zusammenhängenden Eichen-Hainbuchenwälder in Nordwest-Niedersachsen. Die Böden im Gebiet sind größtenteils eher feucht, und in Baum-, Strauch- und Krautschicht herrscht eine große Vielfalt an Arten und Strukturen. Dies hängt auch damit zusammen, dass die Eichenbestände stellenweise höhere Buchenanteile aufweisen oder sogar kleinflächig ganz in Buchenwald übergehen.
Die vielfältigen und weitläufigen Wälder stellen etlichen Fledermausarten einen geeigneten Lebensraum zur Verfügung. Mit etwas Glück und Geduld können im Gutswald auch mehrere Specht- und auch Greifvogelarten beobachtet werden. Darüber hinaus wachsen zu Füßen der Bäume an einigen Stellen seltene Orchideen.
Das Landschaftsschutzgebiet dient dem Schutz des FFH-Gebietes Nr. 064 "Gutswald Stovern".
Zuständig ist der Lankreis Emsland als untere Naturschutzbehörde.
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Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amts- bzw. Ministerialblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
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Alle Schutzgebiete Niedersachsens
Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover