- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
Landschaftsschutzgebiet "Hahnenhorst"
Kennzeichen: LSG STD 027
Der überwiegende Teil des Gebietes ist mit besonders naturnahen Wäldern bewachsen. Die Unterschutzstellung bezweckt insbesondere die Erhaltung und Entwicklung naturnaher Waldbereiche der Niederungen und Geestbereiche mit Erlen-Eschenwäldern und feuchten Eichenhainbuchenwäldern sowie bodensauren Eichenmischwäldern mit einem Alt- und Totholzanteil, das Zulassen eigendynamischer Prozesse in Kernbereichen des Waldes, die Erhaltung und Entwicklung der historisch alten Waldstandorte mit ihren unveränderten Bodenstrukturen sowie die langfristige Umwandlung nicht standortheimischer Waldbestände in die auf dem jeweiligen Standort natürlich vorkommenden Waldgesellschaften.
Die Waldbäche sollen erhalten und naturnäher entwickelt werden, u. a. als Nahrungsgebiet für den Schwarzstorch.
Das LSG dient dem Schutz des FFH-Gebietes Nr. 199 "Hahnenhorst".
Zuständig ist der Landkreis Stade als untere Naturschutzbehörde.
Zum Druck steht Ihnen auch die PDF-Version der Karte zum Download zur Verfügung.
Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
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Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover