- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
Landschaftsschutzgebiet "Hamel und Herksbach mit Liethberg"
Kennzeichen: LSG HM-S 013
Das Gebiet wird geprägt durch die Hamel und ihren Nebenbach Herksbach, zwei mäßig ausgebaute Fließgewässer. Entlang ihrer Verläufe sind abschnittsweise Erlen-Eschen-Auenwälder, die meist galerieartig ausgebildet sind, feuchte Hochstaudenfluren und vereinzelt Röhricht zu finden. Die sehr fruchtbaren Böden der Auen werden vorwiegend landwirtschaftlich genutzt.
Auf den Kalkverwitterungsböden am südwestlichen Hang des Liethbergs (Pegeser Hudekampe) ist durch extensive landwirtschaftliche Nutzung artenreiches, mageres, mesophiles Grünland entstanden. Die Fläche wird durch zahlreiche sehr alte Bäume (v. a. Eichen und Feldahorne) gegliedert, die im Süden in ein naturnahes Feldgehölz übergehen.
In Hamel und Herksbach werden die Vorkommen von Groppe und Bachneunauge geschützt, der Herksbach ist zusätzlich Nahrungsgebiet des Schwarzstorchs.
Das LSG dient dem Schutz des FFH-Gebietes Nr. 375 "Hamel und Nebenbäche".
Zuständig ist der Stadt Hameln als untere Naturschutzbehörde.
Zum Drucken stehen Ihnen auch die PDF-Versionen der Karten zum Download zur Verfügung.
Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
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Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover