- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
Landschaftsschutzgebiet "Hameltal"
Kennzeichen: LSG HM 002
Die Hamel und ihre Nebenbäche weisen längere naturnahe Abschnitte auf und werden bis auf einen Bereich südlich von Hasperde fast durchgängig von schmalen Erlen-Eschen-Weiden-Beständen (Galeriewälder) begleitet, die die Landschaft des Hameltals prägen. Die Auen der Gewässer werden überwiegend landwirtschaftlich, teils als Acker und teils als Grünland, genutzt. Im Bereich der Ortschaften grenzen auch Haus- und Hofgrundstücke an. In einigen Abschnitten ist ein mäandrierender Gewässerlauf mit begleitenden flächenhaften Auenwaldresten, Weidengebüschen, Hochstaudenfluren, Röhrichten, Seggenrieden und Feucht- bzw. Nassgrünland vorhanden. In mehreren Abschnitten weisen die Hamel und ihre Nebenbäche eine relativ gut strukturierte, steinig-kiesige Gewässersohle auf. Außerdem ist abschnittsweise eine gewässertypische Unterwasservegetation vorzufinden.
Die Fließgewässer des Hamel-Systems haben im Weser- und Leinebergland eine besondere Bedeutung als Lebensraum gefährdeter Arten wie Groppe und Bachneunauge.
Das LSG dient dem Schutz des FFH-Gebietes Nr. 375 "Hamel und Nebenbäche".
Zuständig ist der Landkreis Hameln-Pyrmont als untere Naturschutzbehörde.
Schutzgebietsverordnung
Der Verordnungtext steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung:
Zum Drucken stehen Ihnen auch die PDF-Versionen der Karten zum Download zur Verfügung:
Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
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Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover