- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
Landschaftsschutzgebiet "Hammelwarder Sand"
Kennzeichen: LSG CUX 060
Das weiträumig offene Marschgebiet ist überwiegend durch Grünland- und Ackernutzung geprägt. Es ist von röhrichtgesäumten Gräben, Baljen sowie Fleeten durchzogen und von einem Sommerdeich im Westen und vom Hauptdeich im Osten umgrenzt. Kleinräumig verteilt finden sich auch flächige Röhrichtkomplexe und Gehölzstrukturen sowie mehrere Pütten im Gebiet.
Die Marschenlandschaft im Gebiet unterliegt noch heute dem Tideeinfluss der Unterweser. So kommt es bei winterlichen Sturmfluten auch immer wieder zu großflächigen Überschwemmungen.
Das Landschaftsbild ist geprägt durch die offene, größtenteils gehölzarme, weithin einsehbare, flache Marsch mit teilweise naturnah ausgebildeten Übergängen und Grenzlinien zwischen Land und Wasser.
Das Gebiet hat eine hohe Bedeutung als Brut- und Rastgebiet für zahlreiche Vogelarten, die an Wasser-, Röhricht- und Grünland gebunden sind. Dabei kommt dem Hammelwarder Sand insbesondere als Rastgebiet für mehrere Gänsearten und den Zwergschwan eine besondere Bedeutung zu. So werden die Grünländer und Ackerflächen regelmäßig u. a. von einer hohen Anzahl an Grau-, Bläss- und Weißwangengänsen als Nahrungsflächen und Rastplätze genutzt, während die größeren Pütten im Umfeld vorwiegend als Schlaf- und Zwischenrastgewässer dienen. Ferner hat das Gebiet eine wichtige Funktion für die Hochwasserretention bei Sturmfluten und für die landschaftsbezogene Erholung.
Im Westen grenzt das Naturschutzgebiet WE 315 „Tideweser“ an. Die auf dem Hammelwarder Sand gelegenen Pütten, der Aschwardener Flutgraben inkl. des Gewässerrandstreifens sowie mehrere weitere Gewässer sind Teil des Naturschutzgebietes LÜ 344 „Teichfledermausgewässer“.
Das LSG dient dem Schutz des EU-Vogelschutzgebietes V27 "Unterweser".
Zuständig ist der Landkreis Cuxhaven als untere Naturschutzbehörde.
Zum Drucken stehen Ihnen auch die PDF-Versionen der Karten zur Verfügung.
Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
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Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover