- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
Landschaftsschutzgebiet "Hespelohmoor, Holzhauser Bruch und Kulturlandschaft am Renzeler Moor"
Kennzeichen: LSG DH 088
Das Gebiet ist landwirtschaftlich geprägt, wobei ackerbauliche Nutzung überwiegt. Die Böden sind überwiegend grundwasserbeeinflusst und als Gley- und Niedermoorböden ausgeprägt. Im südlichen Teil des LSG liegt ein Hochmoorbereich, der neben Moorheideflächen sowohl primäre als auch sekundäre Moorwälder aufweist. Strukturgebende Elemente wie Feldhecken, Baumreihen sowie Kleingewässer sind eingestreut vorhanden.
Der Schutzzweck umfasst u. a. die Erhaltung und Entwicklung extensiv genutzter, artenreicher Grünlandflächen unterschiedlicher Ausprägungen und Nässegrade als Brut-, Nahrungs- und Rasthabitat für nordische Gänse und Schwäne und für Arten der extensiven Kulturlandschaft wie Feldlerche, Rebhuhn oder Kleinspecht sowie die Erhaltung und Entwicklung möglichst naturnaher, teils offener, teils bewaldeter Hochmoorkomplexe mit einer Vielzahl von verschiedenen Lebensräumen.
Das LSG umschließt nahezu vollständig das Naturschutzgebiet HA 252 „Großes Renzeler Moor“ und setzt sich südlich bis zum NSG HA 208 „Uchter Moor“ fort.
Das Landschaftsschutzgebiet dient dem Schutz des EU-Vogelschutzgebietes V40 "Diepholzer Moorniederung".
Zuständig ist der Lankreis Diepholz als untere Naturschutzbehörde.
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Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amts- bzw. Ministerialblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
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Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover