- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
Landschaftsschutzgebiet "Hessisch Oldendorfer Wesertal/Süd"
Kennzeichen: LSG HM 028
Das LSG wird geprägt durch die sich südlich an das Talbecken der Weser anschließenden land- und forstwirtschaftlich genutzten unbebauten Hang- und Berglagen, welche durchzogen sind von zahlreichen z. T. nur extensiv genutzten Mulden, Senken und kleinen Bachtälern. Diese Vielfalt der Nutzungsformen sowie insbesondere die häufigen naturnahen Landschaftselemente verleihen dem Raum eine hohe Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes. Zusätzlich bietet dieser Landschaftsteil aufgrund seiner abwechslungsreichen Oberflächengestalt ein attraktives Landschaftsbild und weist mit seinen zusammenhängenden, von Energie- und Verkehrstrassen wenig durchschnittenen und relativ gering immissionsbelasteten Wald- und Waldrandvorbereichen eine hohe Eignung für die Erholung auf.
Das einen Teilbereich dieses Landschaftsschutzgebietes umfassende FFH-Gebiet „Rinderweide“ zeichnet sich durch seine Kalktuffquellen aus, außerdem durch bedeutsame Vorkommen von Hochstaudenfluren, Auenwäldern mit Erle und Esche sowie Vorkommen des Kammmolches.
Besonderer Schutzzweck für den Bereich des FFH-Gebietes ist die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes u. a. des prioritären Lebensraumtyps gem. Anhang I FFH-Richtlinie „Auenwälder mit Erle und Esche“, der übrigen Lebensraumtypen „Fließgewässer mit flutender Wasservegetation“, „Feuchte Hochstaudenfluren“ sowie „Waldmeister Buchenwälder“ sowie der Tierarten gem. Anhang II FFH-Richtlinie Kammmolch, Groppe und Großes Mausohr.
Das LSG dient dem Schutz einer Teilfläche des FFH-Gebiets 374 „Rinderweide“.
Zuständig ist der Landkreis Hameln-Pyrmont als untere Naturschutzbehörde..
Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
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Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover