- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
Landschaftsschutzgebiet "Hildesheimer Wald – Escherberg, Tosmarberg und Sundernr"
Kennzeichen: LSG HI 075
Das Gebiet umfasst einen Ausschnitt einer alten Waldlandschaft auf dem Buntsandstein-Rücken des Hildesheimer Waldes und beinhaltet strukturreiche naturnahe Laubwaldbereiche mit einem hohen Altholzanteil. In den Quertälchen finden sich Bachläufe und feuchtere Waldbereiche. Zusammen bedingt dies eine hohe Standortvielfalt.
Große Bereiche des Hildesheimer Waldes sind aufgrund des historischen Einflusses des Menschen durch einen hohen Anteil alter Eichen, Hainbuchen und Linden geprägt: Regelmäßige Holzentnahmen förderten die austriebsstarke Hainbuche gegenüber der Rotbuche; Eichen wurden bewusst als Mastbäume und wie die Linde als wertvolles Bau- und Fassholz im Wald belassen. Auf den trocken-warmen Hängen mit Kalkgestein wachsen besonders artenreiche Buchenwälder. Im Gebiet entspringen zudem zahlreiche Bäche, gesäumt von Auenwäldern aus Erlen und Eschen.
Das Gebiet hat eine hohe Bedeutung für Brutvogelarten großflächiger, störungsarmer und altholzreicher Laubwälder mit einem hohen Alteichenanteil sowie natürlichen Bachläufen. Dazu gehören die wertbestimmenden Vogelarten Mittelspecht, Schwarzstorch und Wespenbussard.
Für die landesweit bedeutsame Brutpopulation des Mittelspechts stellen die strukturreichen Alteichenbestände einen hochwertigen Lebensraum dar. Die Art ist zur Nahrungssuche auf grobborkige Bäume angewiesen, wie sie besonders in den alten Eichenbeständen vorkommen.
Der Hildesheimer Wald beherbergt ein bedeutendes Brutvorkommen des sehr störungsempfindlichen Schwarzstorchs. Die Art brütet in den Kronen lichter Altbäume. Zur Jagd nach Amphibien und Fischen werden die Bäche und feuchten Täler des Hildesheimer Waldes auch von Schwarzstörchen mit Brutplätzen außerhalb des Vogelschutzgebietes genutzt.
Auch dem Wespenbussard dienen die Altbäume als Horstbäume. Für die Suche nach Wespennestern als Hauptnahrungsquelle findet der Wespenbussard an den klimatisch begünstigten Waldrändern und Säumen rund um das Vogelschutzgebiet geeignete Bedingungen.
Das Gebiet ist nicht nur für den Schutz der Vogelwelt von Bedeutung, sondern auch für Lebensraumtypen und Arten gemäß der FFH-Richtlinie.
Das LSG dient dem Schutz des EU-Vogelschutzgebietes V44 "Hildesheimer Wald".
Zuständig sind der Landkreis Hildesheim und die Stadt Hildesheim als untere Naturschutzbehörden.
Schutzgebietsverordnung
Der Verordnungstext steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.
Zum Drucken stehen Ihnen auch die PDF-Versionen der Karten zur Verfügung.
Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
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Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover