- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
Landschaftsschutzgebiet "Hügellandschaft Heeseberg"
Kennzeichen: LSG WF 050
Das Schutzgebiet befindet sich im stärker kontinental geprägten Teil der Börden des ostbraunschweigischen Hügellandes. Es wird bestimmt durch die Erhebungen des sogenannten Asse-Heesebergsattels, in dem der bis zu 199 m hohe Heeseberg die zentral-markante Erhebung dieses Höhenzuges darstellt. Das stark bewegte Relief mit diversen kleineren Anhöhen, seichten bis z.T. steileren Hanglagen mit entsprechend weiten oder engeren Tallagen und einigen ehemaligen Bodenabbaustellen kennzeichnen den Charakter dieses Gebietes.
In flacheren Hanglagen wird die Kulturlandschaft durch intensiven Ackerbau auf Schwarzerden geprägt, mit einigen mehr oder weniger geschlossenen Baum-Strauchhecken, insbesondere entlang von Wegen, die meist von halbruderalen Gras- und Staudenfluren gesäumt werden.
In steileren Hanglagen, flachgründigen Kuppenlagen oder auf Flächen mit Böden minderer Ertragspotentiale prägt Grünland, insbesondere solches trockener Standorte, mit einzelnen Gebüschgruppen und Bäumen die Landschaft.
Neben dem weithin sichtbaren Laubwald auf dem Heeseberg prägen einzelne, kleinere Waldinseln, z. T. aus aktuell noch standortfremden Gehölzen und andere Feldgehölze die Landschaft. Die Laubwald-Jungbestände werden mit zunehmendem Alter künftig das Landschaftsbild weithin sichtbar prägen.
Einzelne Obstwiesen und Obstbaumbestände tragen zur Bereicherung der Landschaft bei. Mehr oder weniger große Magerrasenbereiche, oftmals begleitet von halbruderalen Gras- und Staudenfluren trockener Standorte, kommen insbesondere an der Hünenburg und in weiteren Bereichen vor.
Das Gebiet dient dem Schutz des FFH-Gebietes 111 „Heeseberg-Gebiet“.
Das FFH-Gebiet wird im Wesentlichen durch die Naturschutzgebiete „Salzwiese Seckertrift“, „Hahntal und Höckels“, „Heeseberg“ und „Salzwiese Barnstorf“ sowie das Landschaftsschutzgebiet „Teichwiesen Barnstorf und Große Wiese Warle“ gesichert.
Zuständig sind der Landkreis Wolfenbüttel und der Landkreis Helmstedt als untere Naturschutzbehörden..
Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
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Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover