- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
Landschaftsschutzgebiet "Kalktuffquellen bei Westerhof“
Kennzeichen: LSG NOM 019
Das Gebiet wird bestimmt durch zwei Quellbäche am östlichen Unterhang eines großen Waldgebietes mit sehr gut ausgeprägten Kalktuffbildungen und bachbegleitenden Erlen- und Eschenauenwäldern, zum Teil mit Riesen-Schachtelhalm in der Krautschicht. Weiterhin sollen gefährdete Arten wie Gelber Eisenhut oder Farn-Starknervenmoos (Cratoneuron filicinum) geschützt und gefördert werden.
Das LSG dient dem Schutz des FFH-Gebietes Nr. 400 "Kalktuffquellen bei Westerhof".
Zuständig ist der Landkreis Northeim als untere Naturschutzbehörde.
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Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amts- bzw. Ministerialblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
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Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover