- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
Landschaftsschutzgebiet "Kammmolch-Biotop bei Oetzendorf"
Kennzeichen: LSG UE 031
Das LSG ist ein wertvolles Amphibiengebiet in einer reich strukturierten Landschaft aus Weihern sowie land- und forstwirtschaftlichen Flächen. Auf den relativ gut nährstoffversorgten Braunerdeböden befinden sich Äcker und Grünland, während die magereren Podsol-Braunerden vorwiegend mit Wald bestanden sind. Es handelt sich um das größte bekannte Vorkommen des Kammmolches im Naturraum Lüneburger Heide und stellt einen Lebensraum für eine Vielzahl weiterer Amphibienarten und anderer charakteristischer Arten dar.
Das LSG dient zum Schutz des FFH-Gebietes Nr. 262 "Kammmolch-Biotop Mührgehege/Oetzendorf".
Zuständig ist der Landkreis Uelzen als untere Naturschutzbehörde.
Zum Druck steht Ihnen auch PDF-Version der Karte zur Verfügung.
Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amts- bzw. Ministerialblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
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Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover