- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
Landschaftsschutzgebiet "Kleingewässerlandschaft bei Strothe und Almstorf"
Kennzeichen: LSG UE 033
Das Gebiet ist ein wertvoller Amphibienlebensraum in einer reich strukturierten Landschaft aus natürlichen sowie naturnahen Stillgewässern mit umliegenden Wald-, Acker- und Grünlandflächen, die durch Gehölze, Gräben und Ackerkorridore miteinander verbunden sind. Schutzzweck ist insbesondere die Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung der Populationen zahlreicher europaweit geschützter Amphibienarten, insbesondere der Rotbauchunke und des Kammmolches, aber auch des Moorfrosches, der Knoblauchkröte, des Laubfrosches sowie weiterer Amphibienarten. Das Gebiet ist Bestandteil des einzigen Rotbauchunken-Lebensraumes im Landkreis Uelzen.
Weiterhin ist das Gebiet Lebensraum für charakteristische Arten, insbesondere Zwergwasserlinse, Kranich sowie zahlreiche Libellenarten.
Das LSG dient dem Schutz des FFH-Gebietes Nr. 244 "Rotbauchunkenvorkommen Strothe/Almstorf“.
Zuständig ist der Landkreis Uelzen als untere Naturschutzbehörde.
Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amts- bzw. Ministerialblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
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Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover