- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
Landschaftsschutzgebiet "Krummhörn"
Kennzeichen: LSG AUR 030
Das LSG Krummhörn liegt im Naturraum Emsmarschen, binnendeichs an den Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer angrenzend in unmittelbarer Nähe zum Hauptdeich zwischen Emden und Greetsiel. In der Landschaft der überwiegend entwässerten Marsch dominiert Acker- und Grünlandnutzung.
Die weithin offene Struktur ohne größere Gehölzbestände ist charakteristisch. Gliedernde Elemente sind Wasserzüge (Sieltiefe), einzelne Wasserflächen (insbesondere Kleipütten), Röhrichte sowie die Deiche. Aufgrund der geringen Siedlungsdichte ist das Gebiet relativ störungsarm.
Das Gebiet hat eine große Bedeutung als Rast- und Überwinterungsgebiet für nordische Gänse, Enten und Limikolen. Hervorzuheben sind die hohen Bestände von Weißwangen-, Bläss- und Graugans, die in der Leybucht und im Dollart ihre Schlafplätze haben und das Gebiet als Nahrungsraum nutzen. Daneben ist das Gebiet von besonderer Bedeutung als Hochwasserrastplatz und zur Nahrungssuche für Limikolen des angrenzenden Wattenmeeres (z. B. Alpenstrandläufer, Großer Brachvogel, Goldregenpfeifer).
Als Brutvögel sind Wiesenvögel bestimmend, die stellenweise noch hohe Brutdichten erreichen. Daneben sind Blaukehlchen und Schilfrohrsänger als charakteristische Brutvögel der Röhrichte maßgeblich; beide Arten haben hier ein Schwerpunktvorkommen in Niedersachsen.
Allgemeiner Schutzzweck für das LSG ist die Erhaltung und Entwicklung des Gebietes als Lebensstätte schutzbedürftiger Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensgemeinschaften sowie als naturgeprägte Kulturlandschaft von besonderer Eigenart, Vielfalt und Schönheit.
Das LSG dient dem Schutz des EU-Vogelschutzgebietes V04 "Krummhörn".
Zuständig sind die Stadt Emden und der Landkreis Aurich als untere Naturschutzbehörden.
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Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
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Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover