- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
Landschaftsschutzgebiet "Lethetal"
Kennzeichen: LSG OL 067
Das Gebiet grenzt unmittelbar östlich an das Naturschutzgebiet WE 316 „Lethe“, der westliche Talbereich im LK Cloppenburg wird durch das Landschaftsschutzgebiet CLP 10 "Lethetal" geschützt. Der Fluss und seine Aue bestimmen das Landschaftsbild sowie seine abiotische und biotische Ausstattung. Die Böden des Lethetals sind geprägt durch grundwasserbeeinflusste, anmoorige Sande und Niedermoorböden Das Schutzgebiet ist charakterisiert durch auetypische Elemente wie entsprechende Waldbiotope, standortgerechte heimische Röhrichte, feuchte Hochstaudenfluren und weitere außerordentlich nasse und trockene Biotope im Wechsel mit teilweise extensiv genutzten land- und forstwirtschaftlichen Flächen.
Das Gebiet ist Lebensraum für teilweise seltene, schutzbedürftige und schutzwürdige Tier- und Pflanzenarten sowie Standort einer Vielzahl schutzbedürftiger und gesetzlich geschützter Biotope.
Das LSG dient dem Schutz des FFH-Gebietes Nr. 12 "Sager Meer, Ahlhorner Fischteiche und Lethe".
Zuständig ist der Landkreis Oldenburg als untere Naturschutzbehörde.
Schutzgebietsverordnung
Hier steht Ihnen der Verordnungstext des Landschaftsschutzgebietes "Lethetal" zum Download zur Verfügung.
Zum Drucken stehen Ihnen auch die Verordnungskarten des Landschaftsschutzgebietes "Lethetal".
Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
Alle Schutzgebiete Niedersachsens
Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover