- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
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- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
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Landschaftsschutzgebiet "Libellen-Biotop Swinelake"
Kennzeichen: LSG DH 084
Das knapp 20 ha große Landschaftsschutzgebiet besteht aus einigen Grünland- und Ackerflächen, innerhalb deren sich ein Ausschnitt eines grabenartig ausgebauten Fließgewässersystems befindet. Trotz der technischen Überprägung weisen die Gewässerabschnitte eine hohe Artenvielfalt im Hinblick auf die Wasservegetation auf. Ihr besonderer Wert liegt aber in ihrer Eigenschaft als Lebensraum für verschiedene gefährdete Libellenarten.
An erster Stelle zu nennen ist hier die Helm-Azurjungfer, die im Gebiet ihre größte Population in der weiteren Umgebung aufweist. Aber auch andere Libellenarten wie der Kleine Blaupfeil finden in dem Schutzgebiet eine Heimat und können bei der Jagd über den Gräben und Wiesen oder auch bei der Eiablage beobachtet werden.
Wesentlich für das Vorkommen der Helm-Azurjungfer im Gebiet sind die Geomorphologie und der Wasserhaushalt der Swinelake, welche optimale Bedingungen (klares Wasser, Eisfreiheit im Winter und ganzjährige Unterwasservegetation) für die am Gewässergrund lebenden Larven der Art bieten.
Das Landschaftsschutzgebiet dient dem Schutz des FFH-Gebietes Nr. 409 „Swinelake bei Barenburg".
Zuständig ist der Lankreis Diepholz als untere Naturschutzbehörde.
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Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amts- bzw. Ministerialblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
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Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover