- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
Landschaftsschutzgebiet "Limberg und Wöhren"
Kennzeichen: LSG HI 074
Das Gebiet umfasst ein Mosaik aus strukturreichen Waldflächen verschiedenster Ausprägung. Darin enthaltene Waldlichtungsfluren, kleine Stillgewässer und Bäche sowie kleinflächiges Grünland gliedern den im Übrigen geschlossenen Waldbestand. Diese Vielfalt bedingt artenreiche Lebensgemeinschaften, für die das Gebiet ein wichtiger Lebensraum ist.
Bei den Laubwäldern sind Perlgrasbuchenwälder vorherrschend. Im Bereich der Kuppen auf flach- bis mittelgründigen Rendzinen sind durchgewachsene Restbestände von Eichen-Hainbuchen-Niederwäldern mit einer artenreichen Krautschicht zu finden.
Entlang der zahlreichen Quellbäche sind kleinflächig Quellfluren und fragmentarisch ausgeprägter Erlen-Quellwald vorhanden. Die im Ostteil des Osterwaldes entspringenden Quellbäche des Limbachs sind naturnah, zum Teil stark mäandrierend und weisen stellenweise einen gut ausgeprägten Auwald auf. Grünlandnutzung ist nur kleinräumig entlang des Limbachs vorhanden.
Die Wälder in ihrer Strukturvielfalt sind Lebensraum von Wildkatze, Großem Mausohr und einer Reihe weiterer Fledermausarten.
Dem Waldbereich des Gebietes kommt auch aufgrund seiner Lage am Rand der intensiv genutzten Kulturlandschaft eine besondere Bedeutung als Rückzugsort für die Lebensgemeinschaften des Waldes zu. Das Gebiet hat eine landesweite Bedeutung als Kerngebiet für den Biotopverbund und befindet sich im Bereich einer überregional bedeutenden Biotopverbundachse.
Der Limberg und Wöhren liegt als bewaldeter Höhenzug in einer ansonsten weitgehend intensiv genutzten Agrarlandschaft. Aufgrund des bewegten Reliefs und seiner besonderen Ausprägung im Hinblick auf seine gliedernde und belebende Funktion besitzt das Gebiet eine hohe Bedeutung für das Landschaftsbild in der Bördelandschaft.
Das Landschaftsschutzgebiet dient dem Schutz des FFH-Gebietes Nr. 379 "Limberg bei Elze".
Zuständig ist der Landkreis Hildesheim als untere Naturschutzbehörde.
Schutzgebietsverordnung
Hier steht Ihnen der Verordnungstext zum Download zur Verfügung.
Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amts- bzw. Ministerialblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
Alle Schutzgebiete Niedersachsens
Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover