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Landschaftsschutzgebiet "Loher Holz"

Kennzeichen: LSG NI 071


Das Landschaftsschutzgebiet besteht aus mehreren Bereichen (Hespeloh, Eichloh, Steinloh, Großes und Kleines Holz sowie Gösloh), die nördlich an das Naturschutzgebiet HA 208 "Uchter Moor" anschließen. Die einzelnen Bereiche befinden sich vornehmlich auf sandigem Untergrund und ragen wie Inseln aus den umliegenden Hochmoorflächen heraus. Geprägt ist das Gebiet vorwiegend durch strukturreiche Laub- und Nadelmischwälder. Hinzu kommen noch einige Ackerflächen und weitere kleinflächige Offenlandstrukturen.

Die forstwirtschaftliche Nutzung hat dort bereits eine lange Tradition, was sich durch das Vorkommen von verschiedenen Altersstadien des Waldes zeigt. Die ältesten Bestände weisen ein Alter von über 120 Jahren auf. Neben reinen Laub- (z. B. Eichen- und Buchenbestände) und Nadelwäldern (z. B. Kiefer- und Fichtenbestände) bestehen die abwechslungsreich gegliederten Waldbestände auch aus verschiedenen Mischbeständen. Randlich der o. g. Sandinseln stehen einige der Waldbestände auf stark entwässerten Moorstandorten. Ein Teil dieser Wälder, welche vornehmlich mit Birken und Kiefern bestanden sind, sind aufgrund des Standortes bereits aus der Nutzung genommen und sich selbst überlassen.

Diese Vielfalt an unterschiedlichen Waldtypen, ergänzt durch die landwirtschaftlichen Flächen im Gebiet, stellt eine Vielzahl an Lebensräumen für verschiedenste Tier- und Pflanzenarten dar und dient mit seinem abwechslungsreichen Landschaftsbild zudem der Erholung des Menschen.

Das Gebiet dient dem Schutz des EU-Vogelschutzgebietes V40 „Diepholzer Moorniederung“.

Zuständig ist der Landkreis Nienburg als untere Naturschutzbehörde.

Loher Holz   Bildrechte: LK Nienburg
Loher Holz   Bildrechte: LK Nienburg
Loher Holz   Bildrechte: LK Nienburg
Loher Holz   Bildrechte: LK Nienburg
Verordnungskarte des Gebietes   Bildrechte: NLWKN

Schutzgebietsverordnung


Der Verordnungtext steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.
Verordnungskarte des Gebietes   Bildrechte: LK Nienburg
Zum Drucken steht Ihnen auch die PDF-Versionen der Verordnungskarten zur Verfügung.

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Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
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GIS-Daten zu den Schutzgebieten gibt es hier.

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