- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
Landschaftsschutzgebiet "Lüchower Landgraben"
Kennzeichen: LSG DAN 031
Das Landschaftsschutzgebiet ist Bestandteil der Jeetzelniederung im Bereich der neuen Dumme und des Lüchower Landgrabens. Das Gebiet wurde im Zuge von großflächigen Flurbereinigungsverfahren und Gewässerausbaumaßnahmen ab den 1970er Jahren stark entwässert und die Flur neu geordnet. Der Flächenanteil an Lebensraumtypen gemäß der FFH-Richtlinie ist im LSG relativ niedrig, jedoch weist es eine sehr hohe Bedeutung als Lebensraum vieler Arten der EU-Vogelschutzrichtlinie auf. Ferner kommen im Gebiet Feucht- und Nassgrünländereien, Sümpfe und Röhrichte vor.
Insbesondere im Verbindungsbereich Schmarsau leistet das Gebiet durch seine Lage an der Landesgrenze zu Sachsen-Anhalt einen wertvollen Beitrag zum Biotopverbund entlang des Grünen Bandes.
Das LSG ist gegliedert in vier Teilgebiete:
- Wustrower Wald (ca. 77 ha): Grundwassernahe, überwiegend moorige Niederung im Überschwemmungsgebiet der Dumme zwischen den Naturschutzgebieten LÜ 255 „Luckauer Holz“ und LÜ 173 "Blütlinger Holz“. Das Gebiet ist überwiegend geprägt durch oft jüngere Laubmischwälder, untergeordnete Niederungsäcker, Feuchtbrachen und den Lauf der neuen Dumme.
- Landgrabenniederung Lübbow (ca. 472 ha): Grundwassernahe, überwiegend durch Niedermoore und Gleye geprägte Niederung im Überschwemmungsgebiet der Jeetzel und des Lüchower Landgrabens, im Westteil offene und durch Äcker und Grünland dominierte Niederung, östlich von Lübbow halboffene, durch Hecken und Feldgehölze teilweise gegliederte Niederung aus Niederungsäckern und Feuchtgrünland.
- Landgrabenniederung Kriwitz (ca. 265 ha): Grundwassernahe, überwiegend durch Gleye, Pseudogleye und einzelne Niedermoore geprägte Niederung des Lüchower Landgrabens. Es handelt sich um eine halboffene, überwiegend als Acker und Grünland genutzte Landschaft, die durch Hecken und Feldgehölze gegliedert wird.
- Verbindungsbereich Schmarsau (ca. 158 ha): Überwiegend ein 50 m breiter Verbindungsbereich zwischen den Naturschutzgebieten LÜ 191 „Lüchower Landgrabenniederung“ und LÜ 256 „Planken und Schletauer Post“ entlang der Landesgrenze, welcher im Bereich des alten Lüchower Landgrabens aus Gehölzen, Brachen, einzelnen Nassgrünländereien, Feuchtwäldern sowie einem offenen Acker-Grünlandkomplex südlich des Naturschutzgebietes „Planken und Schletauer Post“ besteht.
Das Schutzgebiet dienst zahlreichen bestandsbedrohten Brutvögeln als Lebensraum. Die Gewässer sind Lebensraum von Libellen-, Amphibien-, Fisch- und Säugetierarten der FFH-Richtlinie. Lebensraumtypen im Sinne der FFH-Richtlinie sind in geringeren Flächenanteilen vorhanden, insbesondere handelt es sich um Feuchtwälder, artenreiches, mesophiles Grünland und Hochstaudenfluren.
Das Landschaftsschutzgebiet dient dem Schutz des FFH-Gebietes 075 „Landgraben- und Dummeniederung“ sowie des EU-Vogelschutzgebietes V29 "Landgraben- und Dummeniederung" .
Zuständig ist der Landkreis Lüchow-Dannenberg als untere Naturschutzbehörde.
Zum Drucken steht Ihnen auch die PDF-Versionen der Karten zur Verfügung:
Übersichtskarte 1:75.000
Detailkarten 1:10.000
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Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
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Alle Schutzgebiete Niedersachsens
Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover