- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
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Landschaftsschutzgebiet "Luhe und Nebengewässer"
Kennzeichen: LSG WL 027
Das Gebiet umfasst einen Großteil des Gewässersystems der Luhe einschließlich des Luhekanals sowie zahlreiche Bäche, wie „Garlstorfer Aubach“, „Pferdebach“ und „Nordbach“. Der Schutz von seltenen und störungsempfindlichen Arten und Lebensräumen ist ein Schwerpunkt bei der Sicherung des Gebietes.
So kommen in der Luhe alle drei Neunaugenarten vor, die sich mit ihrem aalähnlichen, langgestreckten Körper und flossenartigem Rücken- und Schwanzsaum weitgehend unverändert über geologisch lange Zeiträume erhalten haben. Für die Luhe ist das Bachneunauge eine Leitart, laichende Fluss- und Meerneunaugen lassen sich im Winsener Raum beobachten. Darüber hinaus ist die Luhe für die Fischart Groppe, auch Mühlkoppe genannt, von großer Bedeutung. Dabei benötigt der am Gewässergrund lebende Kleinfisch als Indikatorart für eine maximal mäßig belastete Gewässerqualität kiesiges bis steiniges Substrat und sauberes sauerstoffreiches Wasser.
Zahlreiche Stillgewässer, Sümpfe und Feuchtwiesen in Verbindung mit Flutrasen unterstreichen die Schutzwürdigkeit des Gebietes, welches auch Tierarten wie Fischotter, Biber, Kammmolch und Große Moosjungfer einen wichtigen Lebensraum bietet.
Das Vorkommen des prioritären FFH-Lebensraumtyps Auenwälder mit Erle, Esche und Weide weist eine hervorragende Repräsentativität auf. Gerade für die Erhaltung dieses Lebensraumtyps hat dieses Gebiet eine sehr hohe Bedeutung innerhalb Deutschlands.
Das Landschaftsschutzgebiet dient dem Schutz des FFH-Gebietes 212 "Gewässersystem der Luhe und unteren Neetze“.
Zuständig ist der Landkreis Harburg als untere Naturschutzbehörde.
Schutzgebietsverordnung
Hier steht Ihnen der Verordnungstext zum Download zur Verfügung.
Zum Drucken steht Ihnen auch die PDF-Version der Karten zur Verfügung.
Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amts- bzw. Ministerialblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
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Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover