- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
Landschaftsschutzgebiet "Luhetal mit Brunau und Wittenbeck"
Kennzeichen: LSG HK 044
Das Gebiet wird insbesondere geprägt durch zum Teil naturnahe kiesgeprägte Geestbäche mit überwiegend gering beeinträchtigter Wasserqualität sowie Bachniederungen mit u. a. Quellbereichen, Bachauenwäldern, Bruchwäldern und Eichen-Mischwäldern. Sümpfe, Röhrichte, Nass- und Feuchtwiesen und -weiden, Übergangs- und Schwingrasenmooren sowie naturnahe Stillgewässern prägen weiterhin das Gebiet. Es weist zudem eine hohe Vielfalt des Landschaftsbildes sowie eine geringe Zerschneidung durch Verkehrswege und eine geringe Überprägung durch technische Bauwerke auf.
Das Landschaftsschutzgebiet eignet sich gut für die ruhige landschaftsbezogene Erholung, die Grund- und Oberflächenwasserneubildung und -regeneration, die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit naturnaher Böden sowie als Lebensraum für wildlebende Pflanzen, Pilze und Tiere naturnaher und halbnatürlicher Ökosystemtypen.
Besonderer Schutzzweck ist u. a. die Sicherung des Erholungswertes durch Erhalt und Entwicklung eines vielfältigen, eigenartigen und schönen Landschaftsbildes sowie der Erhalt und die Entwicklung naturnaher und halbnatürlicher Lebensräume insbesondere des Fischotters und des Eisvogels.
Das LSG dient dem Schutz des FFH-Gebietes 212 "Gewässersystem der Luhe und unteren Neetze".
Zuständig ist der Landkreis Heidekreis als untere Naturschutzbehörden.
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Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
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Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover