- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
Landschaftsschutzgebiet "Marschen am Jadebusen-West"
Kennzeichen: LSG FRI 126
Beim Landschaftsschutzgebiet „Marschen am Jadebusen – West“ handelt es sich um landwirtschaftlich genutzte, weitgehend offene und gehölzarme Marschgebiete mit eingestreuten Höfen und Einzelhäusern.
Das binnendeichs an den Jadebusen und damit an den Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“ grenzende Gebiet gehört zur Naturräumlichen Unterregion Watten und Marschen bzw. naturräumlichen Haupteinheit Wesermarschen und ist hauptsächlich durch Grünlandnutzung geprägt. Ackerflächen nehmen einen kleinen Anteil ein. Gehölzbestand fehlt fast völlig, Baumbewuchs ist lediglich in Form kleiner Hofgehölze, Baum- und Gebüschreihen zu finden.
Im Gebiet liegen Haus- und Hofstellen entlang der Straßen. Zusätzlich sind Einzelgehöfte in die Landschaft eingestreut. Deichnah befinden sich einige Kleibodenentnahmestellen, die von besonderer Bedeutung für die Vogelwelt sind.
Das Gebiet ist für Gastvogelarten des Offenlandes von besonderer Bedeutung. Dies ergibt sich insbesondere aus der Nähe zum Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“. Ein Teil dieser Vögel nutzt das Gebiet vor allem als Hochwasserrastplatz und Nahrungsgebiet (insbesondere Löffler, Watvögel, Möwen), andere Vogelarten (insbesondere Gänse, Enten) nutzen das Gebiet primär zur Rast und zur Nahrungssuche, während ihre Schlafplätze innerhalb des Nationalparks liegen, die allabendlich angeflogen werden. Neben den Gastvögeln kommt bei den Brutvögeln in erster Linie der Gruppe der Wiesenvögel eine besondere Bedeutung zu, da mehrere Teilgebiete aktuell den Rang eines Vogelbrutgebietes nationaler Bedeutung besitzen.
Das LSG dient dem Schutz des EU-Vogelschutzgebietes V64 "Marschen am Jadebusen" sowie des FFH-Gebietes 180 "Teichfledermaus-Habitate im Raum Wilhelmshaven".
Zuständig ist der Landkreis Friesland als untere Naturschutzbehörde.
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Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
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Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover