- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
Landschaftsschutzgebiet "Mittleres Gerdautal"
Kennzeichen: LSG UE 029
Das Landschaftsschutzgebiet liegt in den Naturräumen Hohe Heide und Uelzener Becken. Es ist durch die von West (ab Mühle Verhorn) nach Ost (bis zur Bahnlinie) verlaufende, mäßig ausgebaute Gerdau geprägt. Weite Teile der Gerdauniederung sind durch Grünlandnutzung gekennzeichnet. Charakteristisch sind weiterhin in der Niederung und an den Hangkanten Erlen-Eschen-Wälder, Erlenbruchwälder, Erlen-Sumpfwälder sowie Weiden-Auwälder.
Vielfach im Übergang zu den Feuchtwäldern wachsen an den Niederungskanten mesophile Laubwälder. Gebietsprägend sind das vielfältige Bodenrelief, einige naturnahe nährstoffreiche Stillgewässer und Quellbereiche.
Ziel ist die Erhaltung, Förderung und Entwicklung von Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie sowie der Arten des Anhangs II Fischotter, Bachneunauge, Groppe, Grüne Keiljungfer und Flussperlmuschel.
Das Gebiet dient dem Schutz des FFH-Gebietes 071 "Ilmenau mit Nebenbächen“.
Zuständig ist der Landkreis Uelzen als untere Naturschutzbehörde.
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Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amts- bzw. Ministerialblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
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Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover