- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
Landschaftsschutzgebiet "Münchehägener Forst"
Kennzeichen: LSG NI 072
Das LSG ist geprägt durch Laub- und Nadelmischwälder. Die Waldbestände beherbergen u. a. Mittel-, Schwarz- und Grauspecht sowie weitere Vogelarten wie z. B. Waldschnepfe, Wendehals, Rotmilan, Schwarzmilan und Wespenbussard. Der Baumbestand ist in unterschiedliche Altersstadien gegliedert und reicht vom reinen Fichtenforst über Mischwald aus Buche und Kiefer bis zum naturnahen Laubmischwald mit Buche und Eiche. Auf feuchteren Standorten bereichern Wälder mit Eiche, Hainbuche und Hasel die Artenvielfalt.
Eingestreute kleinere Lichtungen und Lücken in den Mischbeständen stellen Lebensräume für verschiedenste Insektenarten (z. B. Ameisen) sowie Platz für die nächste Waldgeneration dar. Ein reiches Totholzvorkommen sowie weitere feuchte Mulden und Senken erweitern das Lebensraumangebot, die naturschutzfachliche Bedeutung sowie den Erholungswert des Gebietes.
Das Gebiet dient dem Schutz des EU-Vogelschutzgebietes V67 „Schaumburger Wald“.
Zuständig ist der Landkreis Nienburg als untere Naturschutzbehörde.
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Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
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Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover