- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
Landschaftsschutzgebiet "Natura 2000-Emsauen in Lingen (Ems)"
Kennzeichen: LSG LIN-S 002
Das Gebiet umfasst einen ökologisch durchgängigen Flusslauf mit gut entwickelter Wasservegetation und zumindest teilweise naturnahen Ufern und dessen Aue mit feuchten Hochstaudenfluren, naturnahen Waldkomplexen, Binnendünen sowie mageren Wiesen und Weiden.
Im nördlichen Bereich mäandriert die Ems stark durch eine weite Talaue mit vorwiegend sandigen Böden und vereinzelten Düneninseln, während die Ems im südlichen Bereich zwischen den Lohner Bergen und dem Poller Sand eingezwängt ist und deshalb hier nur wenig mäandriert. Dieser Talbereich ist durch sandige und meist trockene Böden und einen mäßig ausgebauten Flussverlauf gekennzeichnet. Das Gebiet wird überwiegend land- und forstwirtschaftlich genutzt, wobei intensiv genutztes Grünland, Sandäcker sowie Fichten- und Kiefernforste die vorherrschenden Nutzungstypen darstellen. Neben den Forsten kommen außerdem naturnahe Buchen- und Eichenmischwälder auf sandigen oder lehmigen Böden, naturnahe Feldgehölze, Bereiche trockener Sandheide und basenreiche Sand-Magerrasen vor.
Das Landschaftsschutzgebiet dient dem Schutz des FFH-Gebietes Nr. 013 "Ems".
Zuständig sind die Stadt Lingen und der Landkreis Emsland als untere Naturschutzbehörde.
Schutzgebietsverordnung
Hier steht Ihnen der Verordnungstext zum Download zur Verfügung.
Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amts- bzw. Ministerialblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
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Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover