- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
Landschaftsschutzgebiet "Natura 2000-Emsauen von Salzbergen bis Papenburg"
Kennzeichen: LSG EL 032
Das ca. 6.946 ha große Schutzgebiet umfasst einen Ausschnitt des Niederungsgebietes der Ems von der Grenze des Landes Niedersachsen zum angrenzenden Nordrhein-Westfalen bis zur südlichen Grenze der Stadt Lingen (Ems) sowie von der nördlichen Stadtgrenze Lingen (Ems) bis zur Höhe der Schleuse-Herbrum in der Stadt Papenburg.
Das Landschaftsschutzgebiet umfasst einen ökologisch durchgängigen Flusslauf mit gut entwickelter Wasservegetation und zumindest teilweise naturnahen Ufern. Die Flussaue ist gekennzeichnet durch feuchte Hochstaudenfluren, naturnahe Waldkomplexe, Altarme, Binnendünen sowie magere Wiesen und Weiden.
Das Gebiet ist außerdem ein wichtiger Lebensraum für zahlreiche bedrohte Brut- und Rastvögel. Unter den Brutvögeln sind unter anderem Wachtelkönig, Großer Brachvogel, Rotschenkel, Kiebitz und Uferschnepfe zu nennen. Als wertbestimmende Gastvogelarten kommen z. B. Zwerg- und Singschwäne vor.
Das LSG dient dem Schutz des FFH-Gebietes 013 "Ems" und des EU-Vogelschutzgebietes V16 "Emstal von Lathen bis Papenburg".
Zuständig ist der Landkreis Emsland als untere Naturschutzbehörde.
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Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
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Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover