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Landschaftsschutzgebiet "Nette und Sennebach"

Kennzeichen: LSG HI 034


Das Gebiet wird geprägt durch das in Nord-Süd-Richtung verlaufende weite Tal der Nette und die einmündenden Seitentäler der Beffer und des Sennebaches. Die Fließgewässer weisen überwiegend naturnahe Gewässerstrukturen auf. Ufergehölze gliedern die Niederungslandschaft, welche in Teilbereichen als Grünland, überwiegend jedoch als Ackerland genutzt wird.

Die naturnahen Auenflächen und die Gewässer tragen mit ihren charakteristischen Arten- und Lebensgemeinschaften zur Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes bei und bedürfen des besonderen Schutzes. Die noch vorhandenen Grünlandflächen tragen zur Sicherung des Boden in Überschwemmungsbereichen und erosionsgefährdeten Flächen bei. Das Landschaftsbild der Aue ist durch natürliche und kulturlandschaftliche Elemente geprägt, in Teilabschnitten auch durch historische Bauensembles, wie z. B. bei Henneckenrode.

Schutzziel ist auch der Erhalt und die Entwicklung von Nahrungsräumen für den Schwarzstorch, den Rotmilan und den Schwarzmilan sowie der Lebensräume von Wildkatze, Fischotter, Elritze und Äsche.

Das LSG dient dem Schutz des FFH-Gebietes Nr. 389 "Nette und Sennebach".

Zuständig ist der Landkreis Hildesheim als untere Naturschutzbehörde.

Übersichtskärtchen zum Landschaftschutzgebiet "Nette und Sennebach"   Bildrechte: NLWKN
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Schutzgebietsverordnung


Der Verordnungtext steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.
Verordnungskarte des Landschaftsschutzgebietes "Nette und Sennebach"   Bildrechte: Landkreis Hildesheim

Zum Drucken stehen Ihnen auch die PDF-Versionen der Karten zum Download zur Verfügung.

Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.


GIS-Daten zu den Schutzgebieten gibt es hier.

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