- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
Landschaftsschutzgebiet "Mausohrhabitat bei Stöcken"
Kennzeichen: LSG HK 045
Die Waldgebiete und angrenzende, kleinere Offenlandflächen des Landschaftsschutzgebietes dienen insbesondere dem Schutz des Lebensraums heimischer Fledermausarten, v. a. für die Bechsteinfledermaus und das Große Mausohr.
Das Gebiet bietet mit Laubmischwäldern, Fichten-, Kiefern- und Douglasienforsten, die teilweise kürzlich unterbaut bzw. neu angepflanzt wurden, zur Zeit nicht optimale Habitatbedingungen. Der Anteil an Tot- und Altholz ist zurzeit gering und bedarf der Entwicklung.
Als Bestandteil des Biotopverbundes dient das LSG zudem der Bewahrung, Wiederherstellung und Entwicklung funktionsfähiger ökologischer Wechselbeziehungen.
Das LSG dient dem Schutz des FFH-Gebietes Nr. 422 "Mausohr-Habitate nördlich Nienburg".
Zuständig ist der Landkreis Heidekreis als untere Naturschutzbehörde.
Zum Druck steht Ihnen auch die PDF-Version der Karte zum Download zur Verfügung.
Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
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Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover