- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
Landschaftsschutzgebiet "Nettetal (Landkreis Goslar)"
Kennzeichen: LSG GS 042
Das Landschaftsschutzgebiet „Nettetal (Landkreis Goslar)“ erstreckt sich im Westen des Landkreises über eine Fläche von 336 ha. Das Gebiet verläuft von Herrhausen im Süden bis nach Rhüden im Norden und ist geprägt durch die überwiegend naturnahen Gewässerstrukturen der Nette mit charakteristischer Begleitvegetation aus Feuchtgebüschen, Auenwäldern, Hochstaudenfluren sowie Feucht- und Nasswiesen. In den besonnten Abschnitten ist das Gewässer durch eine gut ausgeprägte flutende Wasservegetation gekennzeichnet.
Zu den wertgebenden Tierarten zählen Groppe und Elritze, die hier ein repräsentatives Vorkommen aufweisen. Eine wichtige Bedeutung kommt dem Gewässer auch in seiner Funktion als Wanderkorridor zu, z.B. für die Europäische Wildkatze.
Das LSG dient dem Schutz des FFH-Gebietes Nr. 389 "Nette und Sennebach".
Zuständig ist der Landkreis Goslar als untere Naturschutzbehörde.
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Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
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Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover