- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
Landschaftsschutzgebiet "Neustädter Moor II"
Kennzeichen: LSG DH 091
Das Gebiet setzt sich aus sieben Teilgebieten zusammen, die an bereits bestehende Schutzgebiete angrenzen: LSG DH 087 „Neustädter Moor“, NSG HA 250 „Neustädter Moor“ und NSG HA 158 „Bleckriede“. Es wird geprägt durch landwirtschaftliche Nutzflächen sowohl mit offenem Charakter als auch mit Baumreihen oder aufgelockerten Gebüschbeständen, Kiefernforste und Moorwälder sowie vereinzelt kleinflächige Sandheiden und Kleingewässer. Sie stellen Brut-, Nahrungs- oder Ruheräume für europaweit geschützte Vogelarten dar.
Schutzziel ist v. a. die Erhaltung und Entwicklung der sandigen Heideflächen mit locker eingestreuten Einzelbäumen und angrenzenden lichten Kiefernwäldern u. a. als Nahrungs- und Brutstätte für die Nachtschwalbe (Caprimulgus europaeus), die Erhaltung und Entwicklung extensiv genutzter, artenreicher Grünlandflächen unterschiedlicher Ausprägungen und Nässegrade sowie die Erhaltung und Entwicklung von Nadel-, Laub- und Mischwäldern mit ausgedehnten Alt- und Totholzbeständen, Höhlenbäumen und strukturreichen Waldrändern u. a. als Lebensraum für den Schwarzspecht (Dryocopus martius).
Das Landschaftsschutzgebiet dient dem Schutz des EU-Vogelschutzgebietes V40 "Diepholzer Moorniederung".
Zuständig ist der Lankreis Diepholz als untere Naturschutzbehörde.
Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amts- bzw. Ministerialblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
Alle Schutzgebiete Niedersachsens
Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover