- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
Landschaftsschutzgebiet "Nieder- und Oberdahlumer Holz, Lagholz, Hötzumer Forst, Obersickter Holz und angrenzende Landschaftsteile"
Kennzeichen: LSG WF 052
Das Schutzgebiet besteht aus den naturnahen, feuchten bis nassen Eichen-Hainbuchenwälder und Buchenwälder des Nieder- und Oberdahlumer Holzes, des Lagholzes, des Hötzumer Forstes und des Obersickter Holzes. Die Wälder wachsen vorwiegend auf historisch alten Waldstandorten und weisen eine artenreiche Krautschicht, z. T. mit bedeutenden Orchideenvorkommen, auf.
Angrenzend an die Waldgebiete sind die Bereiche entlang der Wabe, des Feuergrabens und des Reitlingsgrabens, umliegende Ackerflächen, Gehölzstrukturen sowie einzelne Grünlandflächen Teil des Schutzgebietes.
Das Gebiet dient dem Schutz des FFH-Gebietes 365 „Wälder und Kleingewässer zwischen Mascherode und Cremlingen".
Zuständig ist der Landkreis Wolfenbüttel als untere Naturschutzbehörde.
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Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
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Alle Schutzgebiete Niedersachsens
Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover