- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
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Landschaftsschutzgebiet "Norddeister"
Kennzeichen: LSG H 023
Das Landschaftsschutzgebiet „Norddeister“ umfasst das größte zusammenhängende Waldgebiet der Region Hannover, den nördlichen Deister und einige vorgelagerte Bereiche, die naturräumlich den Niedersächsischen Lössbörden der Norddeutschen Berglandschwelle zuzuordnen sind. Dem Deister als nördlicher Ausläufer des Weser- und Leineberglandes kommt vor allem für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, für die Pflanzen- und Tierwelt und für die Erholung in Natur und Landschaft eine erhebliche Bedeutung zu.
Von besonderer Bedeutung sind:
- der Feldbergstollen (FFH-Gebiet Nr. 360) mit den darin vorkommenden Fledermausarten Großes Mausohr und Teichfledermaus,
- die von der Bebauung ausgenommenen Bereiche in ihrer Funktion als Vernetzungselemente für die Tierwelt zwischen dem Deister und dem Deistervorland. Diese vorwiegend als Acker genutzten Bereiche lassen besonders die markante Morphologie des Geländes – den Übergang vom Deistervorland zum Deisterrand – ohne Sichtbarrieren erlebbar machen,
- die Deisterbäche aufgrund ihrer Gewässergüte und ihres noch weitgehend natürlichen Verlaufes.
Das LSG dient dem Schutz des FFH-Gebietes Nr. 360 "Oberer Feldbergstollen im Deister".
Zuständig ist die Region Hannover als untere Naturschutzbehörde.
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Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
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Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover