- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
Landschaftsschutzgebiet "Nördlicher Lappwald"
Kennzeichen: LSG HE 023
Das Gebiet ist ein Teilbereich des weitläufigen Lappwaldes. Der tonige, wasserundurchlässige Untergrund führt zu weit verbreiteter Wechselfeuchtigkeit. Im Landschaftsschutzgebiet befinden sich mehrere kleine Waldwiesen mit artenreichen Pfeifengraswiesen, die eines der wenigen Vorkommen basenreicher Pfeifengraswiesen in Niedersachsen darstellen.
Die Wiesen sind umgeben von Wäldern mit Übergängen zwischen Waldmeister-Buchenwäldern und feuchten Eichen-Hainbuchenwäldern sowie kleinflächigen Erlen-Eschen- Wäldern. Der Wald ist von kleinen Bachläufen durchzogen. Im Nordosten des Gebiets befindet sich eine anthropogen entstandene Salzwiese am Rande einer abgedeckten Kalihalde. Außerhalb des Waldes liegen mehr oder weniger intensiv genutzte Grünlandflächen. Die Binnensalzwiese ist von einem mageren mesophilen Grünland umgeben.
Das LSG dient dem Schutz des FFH-Gebietes Nr. 106 "Pfeifengras-Wiesen und Binnensalzstelle bei Grasleben".
Zuständig ist der Landkreis Helmstedt als untere Naturschutzbehörde.
Schutzgebietsverordnung
Hier steht Ihnen der Verordnungstext des Landschaftsschutzgebietes "Nördlicher Lappwald"
Zum Drucken stehen Ihnen auch die PDF-Version der Karte zum Download zur Verfügung.
Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
Alle Schutzgebiete Niedersachsens
Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover