- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
Landschaftsschutzgebiet "Nordöstliche Göttinger Hochflächen"
Kennzeichen: LSG GÖ-S 002
Das Gebiet setzt sich aus vier Teilflächen zusammen. Das Landschaftsbild ist geprägt von einem vielfältigen, kleinräumig strukturierten Nutzungsmosaik aus artenreichem Grünland, Äckern, kleinen Feldgehölzen, Wäldchen sowie darin eingebetteten kleinflächigen Kalk-Magerrasen auf flachgründigen, sonnenexponierten Standorten.
Die Unterschutzstellung erfolgte als Ergänzung zu den angrenzenden Naturschutzgebieten BR 125 „Stadtwald Göttingen und Kerstlingeröder Feld“, BR 161 „Göttinger Wald“ und BR 047 „Bratental“ sowie dem Landschaftsschutzgebiet GÖ 019 „Göttinger Wald“.
Das LSG dient dem Schutz des FFH-Gebietes Nr. 138 " Göttinger Wald".
Zuständig ist die Stadt Göttingen als untere Naturschutzbehörde.
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Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
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Alle Schutzgebiete Niedersachsens
Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover