- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
Landschaftsschutzgebiet "Nordwestlicher Elm"
Kennzeichen: LSG HE 024
Das LSG liegt innerhalb eines bewaldeten Höhenzuges, dem Elm, der überwiegend aus Muschelkalk aufgebaut und von einem geschlossenen Waldgebiet bedeckt ist. Das durch hohen Niederschlag gekennzeichnete Waldgebiet erhebt sich ca. 100 bis 150 m über die Schwarzerdeböden der Umgebung.
Das Schutzgebiet wird geprägt durch nahezu vollständige, weitgehend unzerschnittene Waldbedeckung überwiegend auf historisch alten Waldstandorten. Der Wald besteht meist aus zusammenhängenden naturnahen Buchenwäldern. Im Osten des Schutzgebietes liegt ein naturnaher Oberlauf eines Baches, der von einem Erlen-Eschen-Auwald umsäumt wird. Die Wälder sind durch naturschonende Forstwirtschaft geprägt und durch Waldwege erschlossen. Nur wenige Straßen führen durch das Schutzgebiet.
Das Landesschutzgebiet dient dem Schutz des FFH-Gebietes Nr. 153 "Nordwestlicher Elm".
Zuständig ist der Landkreis Helmstedt als untere Naturschutzbehörde.
Schutzgebietsverordnung
Hier steht Ihnen der Verordnungstext des Landschaftsschutzgebietes zum Download zur Verfügung.
Zum Drucken stehen Ihnen auch die PDF-Version der Karten zum Download zur Verfügung.
Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
Alle Schutzgebiete Niedersachsens
Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover