- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
Landschaftsschutzgebiet "Obere Gerdau mit Ellerndorfer Moor"
Kennzeichen: LSG UE 030
Das Landschaftsschutzgebiet umfasst den naturnahen Flussoberlauf der Gerdau mit seinen sowohl durch Grünland als auch durch Wald geprägten Niederungsbereichen. Die Waldbereiche bestehen aus großflächigen Erlenbruch- und Erlen-Eschen-Auenwäldern, kleinflächigen und im Verbund mit anderen Waldlebensraumtypen auftretenden bodensauren Eichenwäldern sowie feuchten Eichen- und Hainbuchen-Mischwäldern.
Im nördlichen Teil des Gebietes befindet sich ein Moorbereich mit offenen Nieder- und Zwischenmoorbereichen, Moorwäldern und degenerierten Moorwaldflächen. Magere Flachland-Mähwiesen sowie vereinzelte kleinflächige Wacholderbestände auf Zwergstrauchheiden befinden sich im Randbereich.
Das LSG dient als kleines Teilstück dem Schutz des FFH-Gebietes Nr. 71 "Ilmenau mit Nebenbächen".
Zuständig ist der Landkreis Uelzen als untere Naturschutzbehörde.
Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
Alle Schutzgebiete Niedersachsens
Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover