- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
Landschaftsschutzgebiet "Ochtumniederung"
Kennzeichen: LSG DEL 008
Die Ochtumniederung stellt mit ihren ausgedehnten Grünlandarealen, Gräben und temporären Gewässern innerhalb der Stadt Delmenhorst das wertvollste Niederungsgebiet dar. Sie ist von regionaler und lokaler Bedeutung für Brut- und Rastvögel und wird als wertvoller Bereich für Brutvögel in Niedersachsen bewertet. Die Niederung ist u. a. Nahrungshabitat von Weißstorch und Graureiher (landesweite Bedeutung). Ein teilweise dichtes Netz geschützter Biotope und Feuchtlebensräume ist gerade auch im Zusammenhang mit angrenzenden Landschaftsräumen in Bremen und Niedersachsen über die Stadtgrenzen hinaus von Bedeutung.
Ochtum und Delme bilden wichtige Wander- und Ausbreitungsachsen für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Sie sind Lebensraum für gefährdete Fischarten wie Meerneunauge, Flussneunauge, Bachneunauge, Steinbeißer und Lachs.
Das FFH-Gebiet findet Innerhalb des Stadtgebietes seine Fortsetzung in den Landschaftsschutzgebieten DEL 9 „Bywisch-Hullen-Schohasbergen“ und DEL 10 „Langenwisch-Emshoop“. Im Norden grenzt das LSG BRA 033 "Untere Ochtum (Lemwerder)" an.
Das Landschaftsschutzgebiet dient dem Schutz des FFH-Gebietes Nr. 250 "Untere Delme, Hache, Ochtum und Varreler Bäke".
Zuständig ist die Stadt Delmenhorst als untere Naturschutzbehörde.
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Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amts- bzw. Ministerialblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
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Alle Schutzgebiete Niedersachsens
Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover