- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- FFH-Richtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Naturschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete
- EU-Vogelschutzrichtlinie: ausgewiesene Geschützte Landschaftsbestandteile
Landschaftsschutzgebiet "Osterholz, Südholz, Kassebusch“
Kennzeichen: LSG SZ 013
Das Gebiet zeichnet durch die bewaldeten Höhenrücken, die zum Teil vom Gesteinsabbau geprägten Kammlinien und die Relikte einer historischen Waldbewirtschaftung im Salzgitterschen Höhenzug sowie wege- und waldrandbegleitende Kopfbäume, die dem Wald vorgelagerten Halbtrockenrasen und das Bachtal der Warne aus.
Es gliedert sich in zwei Teilgebiete, zum einen das Osterholz mit dem Schäferstuhl und das Südholz sowie zum anderen den Kassebusch. Die beiden Teilgebiete sind naturräumlich über Waldflächen außerhalb des Gebietes der Stadt Salzgitter miteinander verbunden.
Das Schutzgebiet dient u. a. dem Erhalt und überregionalen Verbund von im Gebiet vorkommenden Wald- und Offenlandlebensraumtypen, der Sicherung von in ihrem Bestand gefährdeten, überwiegend streng geschützten Amphibien-, Vogel- und Säugetierarten sowie der niedersachsenweiten Vernetzung von Wildkatzenlebensräumen.
Das LSG dient dem Schutz des FFH-Gebietes Nr. 122 "Salzgitterscher Höhenzug (Südteil)".
Zuständig ist der Stadt Salzgitter als untere Naturschutzbehörde.
.
Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amts- bzw. Ministerialblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.
.
Alle Schutzgebiete Niedersachsens
Artikel-Informationen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover